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Die Anmietung des Elterncafés
für Ihre Feierlichkeiten ist möglich.
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Anmietung ist täglich von Montag bis Samstag möglich.
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Wir servieren Ihnen zum Beispiel eine Café-Latte, Apfelsaft, Kuchen oder leckere herzhafte Speisen, während sich die Kinder in unserem Erlebnis- und Spielgarten aufhalten und beschäftigen.
Montag und Freitag
von 10:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
von 10:00 bis 18:00 Uhr
Unser Speisenangebot:
Wir freuen uns auf Sie!
Eltern-Café „Vitale Großstadtmäuse“
Rummelsburger Str. 61, 10315 Berlin Telefon: 0172-70 71 918
mieten, feiern, Spaß haben…!
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Hygienerahmenkonzept Eltern-Café
auf Grundlage der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der geltenden Fassung
Stand: 24.11.2021
3G-Regel Option:
In unserem Eltern-Cafè „Vitale Großstadtmäuse“ haben Personen Zugang mit einem negativen Testergebnis eines aktuellen [24 Stunden] Point-of Care (PoC)-Antigen-Tests oder PCR-Tests [48 Stunden] oder Impfnachweis oder Nachweis der Genesung.
(Veranstalter aus dem Kultur- und Sportbereich, Gastronomie, Dienstleistungen und andere Unternehmungen können selbst darüber entscheiden, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) gestatten oder nur noch Geimpften und Genesenen (2G) den Einlass ermöglichen.)
Innerbetriebliche Organisation Schutz- und Hygienekonzept
Unser Personal verfolgt die Ziele der zu veranlassenden Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Mitarbeitende mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch Instituts hinweisen, dürfen den Betrieb nicht betreten.
Dies kann auch nicht durch ein negatives Ergebnis einen Antigen-Schnelltests, den Nachweis einer vollständigen Impfung oder eines Genesenen-Status umgangen werden.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in der jeweils gültigen Fassung: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=8 (Stand 7.5.2021) sowie die Leitfäden der Berufsgenossenschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (BGN): https://www.bgn.de/corona/handlungshilfen-fuer-betriebe/ werden berücksichtigt.
Schutz- und Hygienevorgaben
Das Einhalten der AHA-L-Regeln ist Voraussetzung
Spezifische Regelungen
Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen verzehrt werden.
Gäste dürfen je Tisch- und Sitzgruppe nur im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen platziert werden. Gäste, die im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkung an einer Tisch- oder Sitzgruppe platziert werden, müssen untereinander den Mindestabstand nicht einhalten.
Zwischen den Sitzgruppen ist der Mindestabstand von 1,5 m sicherzustellen. Die Abstände der Tische sowie Stühle müssen gewährleisten, dass die Gäste auch beim Platznehmen und Verlassen die notwendigen Abstände von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einhalten können.
Am Tresen darf sich nur eine Person zur Bestellung des Selbstbedienungsbüffets befinden, um eine Durchmischung der Gäste sowie Unterschreitung des Mindestabstands zu vermeiden.
Anwesenheitsdokumentation und Nachverfolgung
Wir nutzen die Anwesenheitsdokumentation ausschließlich zur infektionsschutzrechtlichen Kontaktnachverfolgung und beinhaltet die folgenden Angaben:
Die Anwesenheitsdokumentation wird für die Dauer von vier Wochen geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufbewahrt. Sie wird der zuständigen Behörde auf Verlangen ausgehändigt, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt des Besuchs krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider/in im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) war.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird die Anwesenheitsdokumentation vernichtet (analog). Das Hinterlassen von geschäftlichen Kontaktdaten ist nicht möglich.
Verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime
Der haptische Kontakt der Gäste zu Bedarfsgegenständen (Tischplatten, Speisekarten, Menagen, Tabletts, Servietten, Decken, Türgriffe usw.) wird auf das Notwendige beschränkt oder so gestaltet, dass nach jeder Benutzung oder zumindest regelmäßig eine Reinigung/Auswechslung erfolgt.
Die Zeitabstände der Reinigung oder Auswechslung sind in Abhängigkeit vom Verschmutzungsgrad und/oder von der Häufigkeit der Benutzung festgelegt. Gästetoiletten werden regelmäßig gereinigt. Es wird sichergestellt, dass Flüssigseife oder Einmalhandtücher und ggf. Händedesinfektionsmittel (Wirkbereich mindestens „begrenzt viruzid“) zur Verfügung stehen. Gäste werden über richtiges Händewaschen (Aushang) und Abstandsregelungen auch im Sanitärbereich informiert. Lüfter und Handtrockner sind außer Betrieb.
Spülvorgänge für gebrauchte Gläser, Besteck und Geschirr werden möglichst maschinell mit Temperaturen von 60 Grad Celsius durchgeführt. Bei niedrigeren Temperaturen werden entsprechende wirksame Tenside/ Spülmittel verwendet. Eine sorgfältige Reinigung unter Nutzung der „Zwei-Becken-Methode“ (bei Verwendung von Handschuhen) kann den Anforderungen genügen.
Wir haben die Einhaltung des betrieblichen Schutz- und Hygienekonzeptes seitens der Gäste zu kontrollieren und bei Verstößen auf die Einhaltung hinzuweisen.
Gegenüber Gästen, die die Vorschriften nicht einhalten, machen wir konsequent vom Hausrecht Gebrauch.
Darüber hinaus informieren wir, dass Gäste mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch-Instituts hinweisen, unser Eltern-Café nicht betreten dürfen.
Dies kann auch nicht durch ein negatives Ergebnis einen Antigen-Schnelltests, den Nachweis einer vollständigen Impfung oder eines Genesenen-Status umgangen werden.
Stand 24.11.2021
IBP Privatinstitut
für Bewusstseins-Pädagogik gGmbH
Königsheideweg 293
12487 Berlin