Herzlich Willkommen im Eltern-Café
„Vitale Großstadtmäuse“!

 

 Unser 

Erlebnis-Eltern-Café

mit Garten

wird

vorübergehend

nur zur Vermietung

 geöffnet!

 

Hereinspaziert und entdeckt im Garten

unsere kleinen Hasen

und

unsere Vögel in ihren Volieren!

Sie freuen sich auf euren Besuch!

 

 Die Anmietung des Elterncafés 

für Ihre Feierlichkeiten ist möglich.

Teilen Sie uns Ihren Wunschtermin mit.

Anmietung ist täglich von Montag bis Samstag möglich.

Sprechen Sie uns an

oder

schreiben Sie eine Email über >> Zur Buchung 

(Wir freuen uns und laden alle Eltern mit ihren Kindern herzlich dazu ein, in einer gemütlichen und entspannten Atmosphäre in unserem Eltern-Café "Vitale Großstadtmäuse" andere Mütter und Väter mit ihren Kindern bei einem Getränk sowie kleinem Snack kennenzulernen, sich auszutauschen und interessante Kontakte zu knüpfen...)

Wir servieren Ihnen zum Beispiel eine Café-Latte, Apfelsaft, Kuchen oder leckere herzhafte Speisen, während sich die Kinder in unserem Erlebnis- und Spielgarten aufhalten und beschäftigen.


Ab 26.Oktober 2022

für den täglichen Besuch

vorübergehend geschlossen!!!

 

ÖFFNUNGSZEITEN:

Montag und Freitag

von 10:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag

von 10:00 bis 18:00 Uhr

  

Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an unseren Eltern-Café-Service unter: 0172-70 71 918


Unser Speisenangebot:

Wir bieten Ihnen gesunde und leckere Speisen und Getränke
in Bio-Qualität an, darunter Kaffeespezialitäten und Kuchen
(auch vegan und glutenfrei) sowie variierende Snacks,
frische Säfte und Smoothies.

Alle Speisen auch zum Mitnehmen!

 

 

1637304032538            1637304032529  

 

                           1637304032554

Wir freuen uns auf Sie!


Eltern-Café „Vitale Großstadtmäuse“
Rummelsburger Str. 61, 10315 Berlin                       Telefon: 0172-70 71 918


mieten, feiern, Spaß haben…!  
Hausordnung » Hausordnung Café (PDF)

Hygienerahmenkonzept » Hygienerahmenkonzept Eltern-Café (PDF)


 Hygienerahmenkonzept Eltern-Café

auf Grundlage der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der geltenden Fassung 

Stand: 24.11.2021

3G-Regel Option: 

In unserem Eltern-Cafè „Vitale Großstadtmäuse“ haben Personen Zugang mit einem negativen Testergebnis eines aktuellen [24 Stunden] Point-of Care (PoC)-Antigen-Tests oder PCR-Tests [48 Stunden] oder Impfnachweis oder Nachweis der Genesung.

(Veranstalter aus dem Kultur- und Sportbereich, Gastronomie, Dienstleistungen und andere Unternehmungen können selbst darüber entscheiden, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) gestatten oder nur noch Geimpften und Genesenen (2G) den Einlass ermöglichen.)

Innerbetriebliche Organisation Schutz- und Hygienekonzept 

Unser Personal verfolgt die Ziele der zu veranlassenden Schutz- und Hygienemaßnahmen:

  • Reduzierung von Kontakten 
  • Abstandsregeln 
  • Zutrittssteuerung bzw. Laufwege 
  • Nachverfolgung von Kontakten mittels Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste und der Aufenthaltsdauer
  • Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske 
  • Ausreichende Belüftung von Innenräumen 
  • Information zu Abstands- und Hygieneregeln z.B. durch Aushänge 
  • Verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime 
  • Verhalten bei Infektionsfall im Betrieb 
  • Kontrolle Zugangsvoraussetzungen (Test-/Impf-/Genesenen-Nachweis) 

Mitarbeitende mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch Instituts hinweisen, dürfen den Betrieb nicht betreten. 

Dies kann auch nicht durch ein negatives Ergebnis einen Antigen-Schnelltests, den Nachweis einer vollständigen Impfung oder eines Genesenen-Status umgangen werden.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in der jeweils gültigen Fassung: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=8 (Stand 7.5.2021) sowie die Leitfäden der Berufsgenossenschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (BGN): https://www.bgn.de/corona/handlungshilfen-fuer-betriebe/ werden berücksichtigt. 

Schutz- und Hygienevorgaben 

Das Einhalten der AHA-L-Regeln ist Voraussetzung 

  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern; 
  • Die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands gilt nicht für Personen des engsten Angehörigenkreises nach der Verordnung (Ehe- oder Lebenspartnerinnen und - partnern, Angehörigen des eigenen Haushalts und gegenüber Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht). 
  • Hygieneregeln zu Handhygiene, Husten- und Niesetikette beachten 
  • Das korrekte Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
  • Eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske gilt für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr.
  • Lüften der Räume Verhaltens- und Abstandsregeln Gäste und Personal müssen in geeigneter Form auf die aktuellen Hygieneregeln (Abstand, Husten- und Niesetikette) hingewiesen werden, insbesondere in kritischen Bereichen wie sanitären Einrichtungen (bspw. Abstand zwischen Urinalen), beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten.
  • Unsere Sanitärräume dürfen nur jeweils von einer Person ggf. mit einem Kind genutzt werden.

Spezifische Regelungen 

Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen verzehrt werden.

Gäste dürfen je Tisch- und Sitzgruppe nur im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen platziert werden. Gäste, die im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkung an einer Tisch- oder Sitzgruppe platziert werden, müssen untereinander den Mindestabstand nicht einhalten. 

Zwischen den Sitzgruppen ist der Mindestabstand von 1,5 m sicherzustellen. Die Abstände der Tische sowie Stühle müssen gewährleisten, dass die Gäste auch beim Platznehmen und Verlassen die notwendigen Abstände von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einhalten können. 

Am Tresen darf sich nur eine Person zur Bestellung des Selbstbedienungsbüffets befinden, um eine Durchmischung der Gäste sowie Unterschreitung des Mindestabstands zu vermeiden.

Anwesenheitsdokumentation und Nachverfolgung

Wir nutzen die Anwesenheitsdokumentation ausschließlich zur infektionsschutzrechtlichen Kontaktnachverfolgung und beinhaltet die folgenden Angaben:

  • Datum,
  • Vor- und Familienname, 
  • Telefonnummer,
  • vollständige Anschrift und E-Mail-Adresse, sofern vorhanden 
  • Anwesenheitszeit und 
  • Platz- oder Tischnummer, sofern vorhanden (verzichtbar bei digitalen Anwendungen) 
  • Nachweis der Testung bzw. des Impf- oder Genesenen-Status 

Die Anwesenheitsdokumentation wird für die Dauer von vier Wochen geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufbewahrt. Sie wird der zuständigen Behörde auf Verlangen ausgehändigt, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt des Besuchs krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider/in im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) war. 

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird die Anwesenheitsdokumentation vernichtet (analog). Das Hinterlassen von geschäftlichen Kontaktdaten ist nicht möglich.

Verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime

Der haptische Kontakt der Gäste zu Bedarfsgegenständen (Tischplatten, Speisekarten, Menagen, Tabletts, Servietten, Decken, Türgriffe usw.) wird auf das Notwendige beschränkt oder so gestaltet, dass nach jeder Benutzung oder zumindest regelmäßig eine Reinigung/Auswechslung erfolgt. 

Die Zeitabstände der Reinigung oder Auswechslung sind in Abhängigkeit vom Verschmutzungsgrad und/oder von der Häufigkeit der Benutzung festgelegt. Gästetoiletten werden regelmäßig gereinigt. Es wird sichergestellt, dass Flüssigseife oder Einmalhandtücher und ggf. Händedesinfektionsmittel (Wirkbereich mindestens „begrenzt viruzid“) zur Verfügung stehen. Gäste werden über richtiges Händewaschen (Aushang) und Abstandsregelungen auch im Sanitärbereich informiert. Lüfter und Handtrockner sind außer Betrieb. 

Spülvorgänge für gebrauchte Gläser, Besteck und Geschirr werden möglichst maschinell mit Temperaturen von 60 Grad Celsius durchgeführt. Bei niedrigeren Temperaturen werden entsprechende wirksame Tenside/ Spülmittel verwendet. Eine sorgfältige Reinigung unter Nutzung der „Zwei-Becken-Methode“ (bei Verwendung von Handschuhen) kann den Anforderungen genügen.

Wir haben die Einhaltung des betrieblichen Schutz- und Hygienekonzeptes seitens der Gäste zu kontrollieren und bei Verstößen auf die Einhaltung hinzuweisen. 

Gegenüber Gästen, die die Vorschriften nicht einhalten, machen wir konsequent vom Hausrecht Gebrauch. 

Darüber hinaus informieren wir, dass Gäste mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch-Instituts hinweisen, unser Eltern-Café nicht betreten dürfen. 

Dies kann auch nicht durch ein negatives Ergebnis einen Antigen-Schnelltests, den Nachweis einer vollständigen Impfung oder eines Genesenen-Status umgangen werden. 

Stand 24.11.2021

IBP Privatinstitut

für Bewusstseins-Pädagogik gGmbH 

Königsheideweg 293
12487 Berlin

Speisen- und Getränkekarte